Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von nista.io.
BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG DURCH.
1. GELTUNGSBEREICH UND DEFINITION
1.1. Umfang.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lizenzierung der Software sowie für die Bereitstellung der Dienste für den Kunden, wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt.
1.2. Definitionen.
Großgeschriebene Begriffe haben die in diesem Abschnitt festgelegte Bedeutung. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Dokument verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in der jeweiligen Bestellung oder erstellten Anhängen zugeschrieben wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen hat die anwendbare Bestellung Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des nista.io Kunden, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des nista.io Kunden haben Vorrang vor den Anhängen der jeweiligen Bestellung.
1.2.1. "Annahmedatum" bezeichnet das Datum, an dem der Kunde die Bestellung unterzeichnet.
1.2.2. "Verbundenes Unternehmen" bezeichnet jede natürliche Person, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Geschäftseinheit, die eine juristische Person mit einem Besitz von mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht.
1.2.3. "Vereinbarung" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den anwendbaren Auftrag und alle von den Parteien ausgefertigten Zeitpläne und Anhänge dazu.
1.2.4. "Unternehmen" bezeichnet die in der Bestellung angegebene juristische Person, die die Produkte in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitstellt.
1.2.5. "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle Daten oder Informationen, die einer Partei ("Empfänger") von der anderen Partei ("Offenbarer") offengelegt werden und nicht allgemein öffentlich zugänglich sind, in welcher Form auch immer, wann und wie auch immer sie offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Produkt und die Dokumentation, einschließlich aller Daten, Codes, Techniken, Algorithmen, Methoden, Know-how, Logik, Architektur und Designs, die darin enthalten oder integriert sind, Kundenlisten, Informationssicherheitspläne, Business-Continuity-Pläne, Geschäftsgeheimnisse und geschützte Informationen, personenbezogene Daten oder alle Daten oder Informationen, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ein vernünftiger Geschäftsmann aufgrund ihrer Beschaffenheit als geschützt oder vertraulich betrachten würde.
1.2.6. "Berater" bezeichnet externe Dritte, die das für die im Auftrag vereinbarte Dienstleistungen erforderliche Fachwissen zur Verfügung stellen. Das Unternehmen stellt dem Kunden eine Liste von Beratern zur Verfügung, wenn eine solche Liste angefordert wird.
1.2.7. "Kunde" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die in der Bestellung identifiziert wird und Lizenzen erhält, die die Produkte, die Dokumentation und den Support abonniert oder darauf zugreift.
1.2.8. "Kundenmaterial".
Bezeichnet alle Arbeiten, Materialien, Inhalte, Codes oder Daten, die dem Unternehmen vom Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Produkte durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden oder daraus resultieren.
1.2.9. "Kundensystem" bezeichnet jedes System, das sich im Besitz des Kunden oder seines verbundenen Unternehmens befindet, von ihm betrieben oder verwaltet wird, auf dem die Software installiert ist oder auf das zugegriffen wird und das für die Plattformdienste verwendet wird.
1.2.10. "Liefergegenstand" bezeichnet alle Arbeiten oder Materialien (einschließlich Software, Berichte, Testfälle, Diagramme oder Dokumentationen), die dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung geliefert werden, wie in oder gemäß der Bestellung beschrieben.
1.2.11. "Dokumentation" bezeichnet die standardmäßige schriftliche Benutzerdokumentation, erläuternde Dokumente, Notizen und/oder Handbücher des Unternehmens, die das Design, die Funktionen, den Betrieb oder die Verwendung der Produkte beschreiben. Es gilt die neueste Version der Dokumentation.
1.2.12. "Gebühr" bezeichnet alle Gebühren, die der Kunde gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen hat.
1.2.13. "Rechte an geistigem Eigentum" oder "Rechte des geistigen Eigentums" sind alle Gewohnheitsrechte und gesetzlichen Rechte, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Staat des anwendbaren Rechts oder einem anderen Staat, Land, einer anderen Gerichtsbarkeit, einer Regierung oder einer öffentlichen Rechtsbehörde ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit (i) Patenten, Gebrauchsmustern und Erfindungsoffenlegungen und deren Anmeldungen, (ii) Geschäftsgeheimnissen oder geschützten Informationen, (iii) Urheberrechten, (iv) Marken, (v) gewerbliche Muster und Modelle, (vi) alle Rechte an Datenbanken und Datensammlungen, (vii) alle wirtschaftlichen Rechte von Urhebern und Erfindern, unabhängig von ihrer Bezeichnung, (viii) das Recht auf Beantragung, Anmeldung, Zertifizierung, Registrierung, Aufzeichnung oder ähnliche oder gleichwertige Rechte an einem der vorstehend genannten, sofern diese Rechte oder Anträge auf eines dieser Rechte (sofern solche Anträge gestellt werden können) in der anwendbaren Gerichtsbarkeit schutzfähig sind.
1.2.14. "Bestellung" bezeichnet das Bestellformular oder ein anderes von den Parteien vereinbartes Dokument (etwa ein Angebot/Auftrag etc.), in dem die vom Kunden gewählten Optionen für die Produkte sowie die Gebühren und zusätzlichen Bedingungen angegeben sind.
1.2.15. "Parteien" bezeichnet sowohl den Kunden als auch das Unternehmen zusammen.1.2.16."Plattformdienste" bezeichnet jede Software und/oder Dienstleistungen, die das Unternehmen dem Kunden zur Verfügung stellt, wie in der Bestellung angegeben.
1.2.17. "Produkte" bezeichnen zusammen die Software, die Plattformdienste, Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände, die das Unternehmen dem Kunden zur Verfügung stellt, wie in der Bestellung angegeben.
1.2.18. "Dienstleistungen" bezeichnet alle Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß und wie in der Bestellung beschrieben, erbracht werden.
1.2.19. "Software" bezeichnet jede Software als Standard-Computerprogramm in ausführbarem Code, einschließlich ihrer Komponenten sowie aller verfügbaren Technologieadapter, wie in der Bestellung dargelegt.
1.2.20. "Support" bezeichnet Standard-Support-Services in Verbindung mit der Software und/oder dem Plattform-Service, die in Übereinstimmung mit dem Support-Plan des Unternehmens und allen anwendbaren Service-Level-Vereinbarungen bereitgestellt werden, sofern diese in der Bestellung festgelegt oder ihr beigefügt sind.
1.2.21. "Laufzeit" bezeichnet die Dauer der Rechte des Kunden zur Nutzung oder zum Zugriff auf die Produkte, einschließlich des Supports, wie in der Bestellung festgelegt.
1.2.22. "Software von Drittanbietern" bezeichnet Software, die nicht im Besitz des Unternehmens ist und an den Kunden lizenziert oder vom Kunden verwendet wird, unabhängig davon, ob sie vom Unternehmen oder einem Dritten bereitgestellt wird.
1.2.23. "Benutzer" bezeichnet die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden oder der verbundenen Unternehmen des Kunden, für die die Nutzung des Produkts und der Dokumentation lizenziert oder abonniert wurde. Benutzer sind Kunden.
1.2.24. "Feedback" bezeichnet alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Mitteilungen, Empfehlungen oder andere Ratschläge in Bezug auf die Produkte oder die Dokumentation.
2. IP-RECHTE
2.1. Eigentum.
Das Unternehmen behält alle Rechte, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an den Produkten und seinen vertraulichen Informationen, und der Kunde behält alle Rechte an den Kundensystemen, Kundenmaterialien und seinen vertraulichen Informationen. Die Produkte werden auf einer eingeschränkten Lizenz- oder Zugangsbasis zur Verfügung gestellt, und dem Kunden wird kein Eigentumsrecht übertragen, unabhängig von der Verwendung von Begriffen wie "Kauf" oder "Verkauf". Der Kunde darf keine Eigentumsrechtsvermerke, die in den Produkten enthalten sind oder an diesen angebracht sind, entfernen, ändern oder verdecken. Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte wird dem Kunden vom Unternehmen weder stillschweigend noch anderweitig eine Lizenz oder ein Recht gewährt.
2.2. Kundenmaterial.
Zum alleinigen Zweck der Bereitstellung der Produkte gewährt der Kunde dem Unternehmen und seinen verbundenen Unternehmen und Subunternehmern hiermit eine weltweite, nicht-exklusive, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Kundenmaterialien während der Laufzeit. Der Kunde stellt sicher, dass seine Verwendung der Produkte und aller Kundenmaterialien jederzeit den geltenden lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und internationalen Gesetzen und Vorschriften entspricht.
2.3. Open-Source-Komponente.
Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Softwarekomponenten des Produkts durch Open-Source-Lizenzen abgedeckt sein können, die von der Open Source Initiative oder von der Free Software Foundation veröffentlicht wurden. Soweit dies für eine solche Open-Source-Lizenz erforderlich ist, gelten die Bedingungen dieser Lizenz für diese Open-Source-Komponente anstelle der einschlägigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Wenn eine solche Open-Source-Lizenz eine der Einschränkungen in dieser Vereinbarung verbietet, gelten diese Einschränkungen nicht für die jeweilige Open-Source-Komponente. Das Unternehmen stellt dem Kunden auf Anfrage des Kunden eine Liste der Open-Source-Komponenten zur Verfügung.
2.4. Feedback.
Der Kunde oder seine Nutzer können Feedback abgeben. In dem Umfang, in dem der Kunde das Recht hat, überträgt der Kunde dem Unternehmen alle Rechte an allen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit dem Feedback, das er oder seine Benutzer dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Das Unternehmen kann die übertragenen Rechte in jeder Weise nutzen (einschließlich Anpassung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und/oder Löschung, Neuanordnung, Transposition, Übersetzung von Produkten und Dokumentation) und das Feedback auf jede erdenkliche Weise verwerten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine Rechte durchzusetzen und verzichtet ansonsten im größtmöglichen rechtlich möglichen Umfang auf Rechte, die ihm oder dem Benutzer jetzt oder in Zukunft in Bezug auf ein solches Feedback zustehen.
2.5. Daten.
Das Unternehmen kann die Metadaten und Nutzungsdaten des Kunden oder Benutzers, die über die Produkte gesammelt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, so aggregieren, dass die Ergebnisse in Bezug auf den Kunden oder Benutzer nicht persönlich identifizierbar sind ("aggregierte Daten"). Darüber hinaus erhebt das Unternehmen Sensordaten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden ("Sensordaten"). Um die in der Bestellung vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, kann das Unternehmen ausgewählte Teile dieser Daten zur weiteren Verwendung an Berater weitergeben. Sowohl Sensordaten als auch aggregierte Daten gelten als vertrauliche Informationen des Unternehmens, und der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen die Sensordaten und aggregierten Daten sowohl während als auch nach der Laufzeit (i) für seine eigenen internen, statistischen Analysen, (ii) zur Entwicklung und Verbesserung der Produkte und (iii) zur Erstellung und Verteilung von Berichten und anderen Materialien über die Verwendung der Produkte verwenden kann. Das Unternehmen darf den Kunden nicht öffentlich als Quelle aggregierter Daten identifizieren.
2.6. Vertragsstrafe.
Der Kunde hat der Gesellschaft für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 zu zahlen. Diese Vertragsstrafenklausel schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht aus. Die Vertragsstrafe ist jedoch nur einmal pro Verstoß zu zahlen, unabhängig davon, ob für den Verstoß zwischen den Parteien mehr als eine Vertragsstrafenklausel gilt.
3. VERWENDUNG DES PRODUKTS
3.1. Nutzungsrechte.
Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und vorbehaltlich der kontinuierlichen Einhaltung der Vereinbarung gewährt das Unternehmen dem Kunden hiermit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Produkte durch seine Benutzer in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation während der Laufzeit ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen. Darüber hinaus und sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, erbringt das Unternehmen die Dienstleistungen und stellt die in der Bestellung beschriebenen Leistungen zeitweise zur Verfügung.
3.2. Lieferung.
Das Unternehmen führt die Software und die Plattformdienste elektronisch aus. Dienstleistungen werden aus der Ferne erbracht, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.
3.3. Einschränkungen.
Der Kunde darf Dritten nicht gestatten oder dabei helfen, und ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Benutzer insbesondere (i) keinen Teil der Produkte, Header-Dateien oder Klassenbibliotheken, die in einem Teil der Produkte enthalten sind, oder zugrunde liegende Ideen modifizieren, anpassen, übersetzen, abgeleitete Werke davon erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, reproduzieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode davon abzuleiten, Algorithmen, Dateiformate, (ii) verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben, übertragen oder Dritten Zugang gewähren, Teile vermieten oder verleasen oder die Produkte in ein Servicebüro oder ein Outsourcing-Angebot aufnehmen oder die Produkte anderweitig mit einem Pfandrecht belasten oder Dritten die Registrierung eines Sicherungsrechts, eines Timesharing oder eines Angebots als Dienstleistung gewähren oder gestatten, (iii) die Produkte zugunsten Dritter zu nutzen, Ergebnisse von Benchmark- oder anderen Leistungstests der Produkte zu veröffentlichen oder anderweitig an Dritte weiterzugeben oder Informationen über die Leistung der Produkte öffentlich zu verbreiten oder die Produkte oder Teile davon in ein Produkt oder eine Dienstleistung zu integrieren, die Dritten zur Verfügung gestellt wird, (iv) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in den Produkten enthalten sind oder an den Produkten angebracht sind, zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken, (v) in einen Mechanismus zur Beschränkung des Zugriffs in den Produkten einzugreifen oder anderweitig Mechanismen in den Produkten zu umgehen, die darauf abzielen, den Nutzungsumfang einzuschränken, oder zu versuchen, unbefugten Zugriff auf Dienste, Geräte, Daten, Konten oder Netzwerke zu erlangen oder diese zu unterbrechen, (vi) die Produkte in einer Weise zu verwenden, die durch Gesetze, Vorschriften, behördliche Anordnungen oder in sonstiger Weise verboten ist, oder um die Rechte anderer zu verletzen, (vii) Spam oder Verbreitung von Malware in einer Weise, die den Produkten schaden oder die Nutzung durch andere beeinträchtigen könnte, und (viii) die Produkte in einer Weise zu verwenden, die dem Unternehmen oder seinen Interessen möglicherweise schaden könnte
3.4. Sicherungskopie.
Der Kunde darf keine Kopien der Software anfertigen. Nichts in diesem Dokument schränkt den Kunden ein insbesondere Benutzern Kopien der Dokumentation für ihren internen Geschäftsgebrauch in Verbindung mit der in diesem Abschnitt gewährten Lizenz zur Verfügung zu stellen.
3.5. Unterstützen.
Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und vorbehaltlich der kontinuierlichen Einhaltung der Vereinbarung bietet das Unternehmen dem Kunden während der in der Bestellung beschriebenen Laufzeit Support für die Software und/oder die Plattformdienste. Das Unternehmen kann auf das Plattformdienstkonto des Kunden zugreifen oder Zugriff auf die Software anfordern, um auf Supportanfragen zu reagieren.
3.6. Nutzungsumfang und Überprüfung.
Nur der Kunde und seine Benutzer dürfen innerhalb des autorisierten Umfangs dieser Vereinbarung auf die Produkte zugreifen und diese verwenden, und der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch alle Benutzer verantwortlich.
3.7. Anbieter der Hosting-Plattform.
Um die Plattformdienste bereitzustellen, nutzt das Unternehmen Plattform-Hosting-Anbieter von Drittanbietern. Die Plattform-Hosting-Anbieter des Unternehmens sind in der jeweiligen Plattform-Service-Infrastruktur angegeben. Das Unternehmen kann Plattform-Hosting-Anbieter von Zeit zu Zeit ändern, einstellen oder ersetzen, sofern es keine wesentliche Änderung, Einstellung oder Beendigung des Plattformdienstes oder der geltenden Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards gibt.
3.8. Software von Drittanbietern.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Installation, Wartung, Reparatur, Verwendung und Aktualisierung von Software von Drittanbietern, mit der die Produkte verwendet werden. Das Unternehmen lehnt alle Gewährleistungen oder gesetzlichen Garantien jeglicher Art in Bezug auf solche Software von Drittanbietern ab. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verwendung von Software von Drittanbietern zusammen mit den Produkten ergeben.
3.9. Evaluierungs- oder Beta-Lizenz.
Wenn Produkte und Dokumentation dem Kunden zu Evaluierungs-, Beta- oder Release-Candidate-Zwecken zur Verfügung gestellt werden, gewährt das Unternehmen dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Evaluierungslizenz zur ausschließlichen Nutzung der Produkte und der Dokumentation zur Evaluierung vor dem Kauf oder der Implementierung ("Evaluierungslizenz"). Die Evaluierungslizenz erlischt mit sofortiger Wirkung nach Benachrichtigung durch das Unternehmen nach eigenem Ermessen. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung werden die Produkte und die Dokumentation, die gemäß einer Evaluierungslizenz bereitgestellt werden, dem Kunden ohne Mängelgewähr und ohne jegliche Entschädigung, Unterstützung oder Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Widerspruchs mit anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung hat dieser Abschnitt nur für Evaluierungslizenzen Vorrang.
4. GEBÜHREN
4.1. Zahlung.
Sofern in der Bestellung nichts anderes bestimmt ist, sind die Gebühren dreißig (30) Tage nach Erhalt der Rechnung beim Kunden fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang schriftlich beanstandet werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und das Unternehmen über Änderungen dieser Informationen zu informieren. Alle Gebühren gelten für die in der Bestellung festgelegte Laufzeit und sind nicht erstattungsfähig und nicht kündbar, sofern hierin nichts anderes festgelegt ist. Wenn der Kunde nicht zahlt, ist das Unternehmen nach eigenem Ermessen berechtigt: (i) die Bereitstellung der Produkte auszusetzen, bis der Kunde seine ausstehenden Verpflichtungen erfüllt hat; (ii) dem Kunden einen Zinssatz gemäß 4.3 (Zinsen) unten in Rechnung zu stellen ; und (iii) diesen Vertrag zu kündigen. Sollte das Unternehmen verpflichtet sein, eine Klage gegen den Kunden einzuleiten, um eine fällige Zahlung einzutreiben, trägt der Kunde alle Inkassokosten zusammen mit Zinsen sowie Rechts- und sonstigen Verwaltungsgebühren. Wenn der Kunde die in der Bestellung angegebene Lizenzkapazität überschreitet, werden dem Kunden zusätzlich zu den anderen Rechtsmitteln des Unternehmens zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt.
4.2. Änderung/Anpassung der Gebühr.
4.2.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Gebühren für die Produkte jährlich anzupassen. Eine solche Anpassung kann entweder auf Grundlage allgemeiner wirtschaftlicher Entwicklungen, insbesondere gestiegener Kosten für Personal, Infrastruktur, oder aufgrund erhöhter Lizenz- und Betriebskosten, erfolgen. Die Anpassung darf maximal 5% der zum Anpassungszeitpunkt geltenden Gebühren betragen.
4.2.2 Benachrichtigung über Anpassung
Das Unternehmen wird den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Gebühren schriftlich oder per E-Mail über die Anpassung informieren. Die Anpassung tritt zu Beginn der nächsten Abrechnungsperiode in Kraft.
4.2.3 Ablehnung der Anpassung
Sollte der Kunde der Anpassung nicht zustimmen, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gebühren zu kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht innerhalb der Frist, gilt dies als Zustimmung zur Anpassung.
4.2.4 Ausnahmeregelungen
Anpassungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen (z.B. Umsatzsteuererhöhung) sind nicht durch die vorgenannte Begrenzung auf 5% betroffen und können entsprechend der gesetzlichen Anforderungen vorgenommen werden.
4.3. Zinsen.
Wenn ein im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlender Betrag bei Fälligkeit nicht gezahlt wird, wird dieser Betrag unbeschadet der anderen Rechte der Gesellschaft aus dieser Vereinbarung ab dem Fälligkeitsdatum bis zu dem Datum, an dem die Zahlung bei der Gesellschaft eingeht, sowohl vor als auch nach einem Urteil mit einem Zinssatz von neun Komma zwei Prozent (9,2 %) über dem Basiszinssatz oder vier Prozent (4 %) pro Jahr verzinst, wenn kein Verschulden an der Verzögerung vorliegt. Für den Fall, dass der Kunde in gutem Glauben einen fälligen Betrag aus einer vom Unternehmen ausgestellten Rechnung bestreitet, muss der Kunde den unbestrittenen Betrag zahlen, und die Parteien werden sich sorgfältig bemühen, solche Streitigkeiten beizulegen.
4.4. Steuern.
Alle Zahlungen, Gebühren und sonstigen Kosten, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung an das Unternehmen zahlt, verstehen sich exklusiv aller Arten von Steuern oder Abgaben, sofern diese nicht in der Bestellung angegeben sind.
4.5. Kosten.
Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, erstattet der Kunde dem Unternehmen die tatsächlichen Reise- und Lebenshaltungskosten seines Personals, das an anderen Orten als den Einrichtungen des Unternehmens mit der Erbringung der Dienstleistungen befasst ist, sowie andere Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung anfallen. Das Unternehmen bemüht sich, die vom Kunden in angemessener Weise veröffentlichten Reiserichtlinien einzuhalten.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
5.1. Vertretung.
Jede Partei erklärt, dass sie diese Vereinbarung wirksam abgeschlossen hat und die rechtliche Befugnis hat, dies zu tun.
5.2. Garantie.
Das Unternehmen garantiert dem Kunden, dass die Dienstleistungen professionell und fachmännisch erbracht werden und dass die Liefergegenstände in allen wesentlichen Punkten den in der Bestellung festgelegten Unterlagen oder Spezifikationen entsprechen. Das Unternehmen hat keine Verpflichtung gemäß diesem Abschnitt, soweit eine Nichtkonformität der Produkte darauf zurückzuführen ist, dass (a) die Produkte von einer anderen Partei als dem Unternehmen oder einem Dritten im Namen des Unternehmens modifiziert, repariert oder überarbeitet wurden, (b) die Produkte in Verbindung mit einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung eines Dritten verwendet werden, (c) Schäden an den Produkten durch Stromausfall, Feuer, Explosion oder höhere Gewalt oder andere Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen, oder (d) jegliche Verwendung oder jeder Zugriff auf die Produkte, die nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation steht. Die Gewährleistung ist in Fällen der Evaluierung, Beta oder der kostenlosen (Test-) Nutzung der Produkte vollständig ausgeschlossen. In jedem Fall muss der Kunde nachweisen, dass eine Nichtübereinstimmung mit den in der Bestellung festgelegten Unterlagen oder Spezifikationen vorliegt. Jede gesetzliche Annahme, dass die Nichtkonformität bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Produkte bestand, ist ausgeschlossen.
5.3. Rügepflicht.
In Bezug auf die Produkte ist der Kunde verpflichtet, Mängel gemäß § 377 UGB zu untersuchen und zu rügen, andernfalls treten die Rechtsfolgen dieser Bestimmung ein.
5.4. Heilmittel.
Wenn das Produkt nicht der in 5.2 (Garantie) genannten Garantie entspricht, wird das Unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtkonformität zu beheben, die den Garantiefehler des Produkts verursacht hat, vorausgesetzt, der Fehler kann vom Kunden oder Unternehmen reproduziert werden. Der Kunde muss das Unternehmen schriftlich benachrichtigen und die Nichtkonformität innerhalb der Garantiezeit genau beschreiben, und das Unternehmen wird das Vorliegen einer solchen Nichtkonformität überprüfen, bevor das Unternehmen mit der Korrektur fortfährt. Bei einem Verstoß gegen 5.2 (Garantie) ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden wie in diesem Abschnitt beschrieben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.5. VERZICHTSERKLÄRUNG.
Sofern nicht ausdrücklich in 5.2 (Garantie) vorgesehen und im größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, werden die Produkte vom Unternehmen "WIE BESEHEN" bereitgestellt, und weder das Unternehmen noch seine Drittlizenzgeber, Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter geben andere ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art, einschließlich Garantien, die sich aus dem Gesetz, dem Gebrauch, den Handelsgewohnheiten, Richtigkeit, oder außerhalb des Eigentums, des Geschäftsverlaufs, der Leistung oder anderweitig. Das Unternehmen lehnt alle Garantien, Zusicherungen oder Bedingungen in Bezug auf die Produkte ab, einschließlich Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen beabsichtigten oder bestimmten Zweck. Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Produkte frei von Mängeln sind, fehlerfrei oder ununterbrochen laufen oder den Anforderungen des Kunden entsprechen.
5.6 HAFTUNG
5.6.1. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Vereinbarung mit Ausnahme von Unterabschnitt 5.5. unten und im Umfang nach geltendem Recht zulässig (i) keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für besondere Folgeschäden, zufällige, strafbare oder indirekte Schäden, entgangene Einnahmen oder Gewinne, Verlust von Firmenwert, Verlust oder ungenaue Daten, Nutzungsausfall, Ausfall von Sicherheitsmechanismen, Betriebsunterbrechung, Verzögerungskosten oder Deckungskosten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ob diese Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht; und (ii) die Gesamthaftung jeder Partei für Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde gemäß der Bestellung, die Gegenstand eines solchen Anspruchs ist, innerhalb von zwölf (12) Monaten vor dem Datum des Anspruchs tatsächlich gezahlt hat oder zu zahlen hat.
5.6.2. Die Regelungen der Ziffer 5.5. gelten nicht für zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsstrafen. Sie gilt ferner nicht für einen Verstoß gegen die Ziffern 2.1 (Eigentum), 3 (Produktnutzung), 6 (Freistellung), 7 (Geheimhaltung), vom Kunden geschuldete Beträge, Personenschäden oder Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
5.6.3. Der Kunde entscheidet selbst, welche Daten dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen kann nicht für solche Daten haftbar gemacht werden (insbesondere wenn es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt), im Falle eines Datenverlusts aufgrund eines Hackerangriffs oder ähnlicher Ereignisse, die von Dritten verursacht wurden oder auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat.
6. ENTSCHÄDIGUNG
6.1. Der Kunde verteidigt sich gegen alle Ansprüche, die von Dritten gegen das Unternehmen, seine Direktoren, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Vertreter geltend gemacht oder geltend gemacht oder erhoben werden, die sich aus (i) der Verletzung der Produktnutzungsrechte oder -beschränkungen durch den Kunden oder (ii) dem Betrieb der Kundensysteme und/oder der Nutzung des Kundenmaterials durch den Kunden ergeben, und stellt das Unternehmen von allen Kosten, Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) frei, die dem Unternehmen aufgrund oder für Beträge, die vom Unternehmen im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs eines Anspruchs gezahlt wurden, entstehen oder ihm zugesprochen werden. Zu den Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Abschnitt gehören Ansprüche, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen seiner Benutzer und aller Personen ergeben, die aufgrund des Versäumnisses des Kunden, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, Zugang zum Produkt erhalten, auch wenn die Handlungen oder Unterlassungen nicht vom Kunden genehmigt wurden.
6.2. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt 6 (ENTSCHÄDIGUNG) gelten nur, wenn (i) das Unternehmen den Kunden innerhalb von drei Wochen schriftlich über einen Anspruch informiert, (ii) das Unternehmen dem Kunden angemessene Unterstützung auf angemessene und dokumentierte Kosten des Unternehmens leistet und (iii) das Unternehmen dem Kunden das Recht auf Kontrolle und die Befugnis zur Beilegung eines Anspruchs einräumt, vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde einen Anspruch, der ein Verschulden oder eine Haftung des Unternehmens zulässt, nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens beilegt (was dürfen nicht unangemessen zurückgehalten werden) und (iv) das Unternehmen das Recht hat, sich an der Angelegenheit zu beteiligen
7. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
7.1. Geheimhaltungspflichten.
Sofern in einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, ist der Empfänger verpflichtet, ohne zeitliche Beschränkung (i) vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Ausübung seiner Rechte aus dieser Vereinbarung zu verwenden, (ii) alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und (iii) die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, zu veranlassen oder deren Offenlegung zu gestatten, es sei denn, dies ist gemäß dieser Vereinbarung zulässig. Insbesondere muss der Empfänger die Offenlegung vertraulicher Informationen auf seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Agenten oder Vertreter (zusammenfassend als "Vertreter" bezeichnet) beschränken, die "diese kennen müssen", um den oben genannten Zweck zu erfüllen, und sicherstellen, dass diese Vertreter eine Vereinbarung unterzeichnet haben, die ähnliche Offenlegungs- und Nutzungsbestimmungen wie die hierin dargelegten enthält. Der Empfänger ist für die gleiche Sorgfalt verantwortlich wie für seine eigenen vertraulichen Informationen, die nicht weniger als angemessene Sorgfalt sein darf. Der Empfänger ist verpflichtet, diese Verpflichtungen an seinen Rechtsnachfolger abzutreten und haftet für jede Verletzung durch eine natürliche oder juristische Person, die er vertrauliche Informationen offengelegt hat.
7.2. Ausnahmen.
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, von denen der Empfänger nachweisen kann, dass (i) sie sich vor der Offenlegung im Rahmen dieser Vereinbarung im Besitz des Empfängers befanden; (ii) ohne Verschulden oder Unterlassung des Empfängers unter Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder werden; (iii) dem Empfänger vor der Offenlegung dieser Informationen durch den Offenlegungspflichtigen an den Empfänger rechtmäßig bekannt waren; (iv) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen verwendet wurden oder darauf zugreifen konnten; und (v) durch eine gerichtliche oder behördliche Anordnung offengelegt werden müssen und der Offenlegende rechtzeitig (sofern gesetzlich zulässig) über eine solche Anordnung informiert wurde, damit der Offenlegende Rechtsmittel einlegen kann. Wenn nur bestimmte Teile oder Aspekte vertraulicher Informationen einer der vorstehenden Ausnahmen unterliegen, bleiben alle anderen Teile oder Aspekte Gegenstand dieser Vereinbarung.
7.3. Vertragsstrafe.
Jede Partei, die gegen die Geheimhaltungsverpflichtungen verstößt, hat der anderen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 für jeden Verstoß und verschuldensunabhängig zu zahlen. Diese Vertragsstrafenklausel schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht aus. Die Vertragsstrafe ist jedoch nur einmal pro Verstoß zu zahlen, unabhängig davon, ob für den Verstoß zwischen den Parteien mehr als eine Vertragsstrafenklausel gilt.
8. DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT
8.1. Personenbezogene Daten.
Jede Partei garantiert, dass sie personenbezogene Daten oder personenbezogene Informationen gemäß der Definition und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen ("personenbezogene Daten") verwendet, sammelt, speichert und/oder verarbeitet.
8.2. Datensammlung.
Jede Partei erkennt an, dass es für die Zusammenarbeit notwendig ist, die Kontaktinformationen der anderen Partei in Bezug auf ihre jeweiligen Vertreter auszutauschen und deren Verwendung zu gestatten, um (i) Rechnungsstellung, Rechnungsstellung und andere geschäftliche Anfragen, (ii) Vertrags- und Kundenverwaltung und (iii) Auftragsabwicklung und Lieferungen an den Kunden ("Kontaktdaten") und genehmigt hiermit den Austausch, die Verwendung und die Verarbeitung von Kontaktdaten durch die empfangende Partei oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie Kontaktdaten als Verantwortlicher (sofern dieser Begriff nach geltendem Recht gilt) in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften und ihren jeweiligen Datenschutzrichtlinien und auf sichere Weise verarbeitet, um unbefugten Zugriff, unbefugte Verwendung oder Offenlegung der Kontaktdaten nur für die hier beschriebenen Zwecke zu verhindern.
8.3. Datenverarbeitung.
Es liegt im alleinigen Ermessen des Kunden und das Unternehmen hat keine Kontrolle über die Art, den Umfang oder die Herkunft der von den Produkten verarbeiteten Daten, und der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Angemessenheit, Relevanz, Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit derselben. Der Kunde darf keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Produkten verwenden, um sie in die Produkte einzugeben und während der Nutzung zu verarbeiten. In keinem Fall darf der Kunde sensible personenbezogene Daten wie Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, politische Orientierung, Rasse usw. verwenden. Sofern keine Datenverarbeitungsvereinbarung ("DPA") abgeschlossen wird, genehmigt keine der Parteien den Austausch, die Verwendung oder die Verarbeitung anderer personenbezogener Daten mit Ausnahme der Kontaktdaten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die DPA, wenn eine Partei eine Datenschutzbehörde zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten ersucht, als Anhang zu dieser Vereinbarung.
8.4. Beglaubigungsschreiben.
Die Zugangsdaten für die Produkte dürfen nicht an Dritte oder von und zwischen Benutzern oder anderen Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Kunden weitergegeben werden. Der Kunde stellt sicher, dass alle Benutzer ihre Benutzer-IDs und Passwörter für das Produkt streng vertraulich behandeln und diese Informationen nicht an Unbefugte weitergeben. Benutzerkennungen werden an einzelne, namentlich genannte Personen vergeben und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die durch die Verwendung von Kundenkonten und Passwörtern vorgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung der Produkte erlangt.
8.5. Sicherheit.
Jede Partei wird angemessene vertragliche und technische Mechanismen anwenden, um alle von ihr erhaltenen Daten der anderen Partei zu schützen. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung des Produkts zwangsläufig die Übertragung von Kundenmaterial über Netzwerke beinhaltet, die nicht im Besitz des Unternehmens sind, von diesem betrieben oder kontrolliert werden, und das Unternehmen ist nicht verantwortlich für verlorenes, verändertes, abgefangenes oder gespeichertes Kundenmaterial in solchen Netzwerken. Das Unternehmen kann nicht garantieren, dass seine Sicherheitsverfahren fehlerfrei sind, dass die Übertragungen von Kundenmaterial immer sicher sind oder dass unbefugte Dritte niemals in der Lage sein werden, die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens oder der externen Hosting-Anbieter des Unternehmens zu umgehen. Der Kunde ist allein für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seines Kundensystems verantwortlich. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Kundenmaterial.
9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
9.1. Laufzeit.
Diese Vereinbarung bleibt für die Laufzeit jedes zugrunde liegenden Auftrags in Kraft, es sei denn, sie wird gemäß den Bedingungen dieses Abschnitts früher schriftlich gekündigt. Bei der Verlängerung einer Bestellung gilt diese Vereinbarung im Umfang der in der Bestellung festgelegten Änderungen
9.2. Erneuerungen.
Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils zwölf (12) Monaten zum aktuellen Listenpreis des Unternehmens, es sei denn, eine Partei kündigt eine solche Verlängerung, indem sie die andere Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der dann aktuellen Laufzeit schriftlich benachrichtigt. Die Anzahl und die Lizenzmetriken (z. B. Anzahl der abonnierten Benutzer oder virtuelle Benutzerstunden) während einer automatischen Verlängerungslaufzeit sind die gleichen wie bei der vorherigen Laufzeit, sofern zum Zeitpunkt der Verlängerung nichts anderes vereinbart wurde.
9.3. Kündigung wegen Verstoßes.
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der anderen Partei, in der der Verstoß angegeben ist, behebt. Verstöße gegen die Abschnitte 2 (IP-RECHTE), 3 (Produktnutzung), 4 (GEBÜHREN), 7 (Vertraulichkeit) und 8 (DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT) gelten in jedem Fall als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen kann das Unternehmen alternativ die Nutzung des Produkts aussetzen, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbeschränkungen des Produkts verstößt oder wenn ein unbestrittener Betrag, der im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen ist, länger als dreißig (30) Tage überfällig ist. Jede Verwendung der Produkte, die gegen diese Vereinbarung oder die Dokumentation verstößt und nach vernünftigem Ermessen des Unternehmens die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Produkts bedroht, kann zur sofortigen Sperrung des Zugriffs des Kunden auf das Produkt führen. Das Unternehmen wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden im Voraus schriftlich über eine geplante Aussetzung zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, einen solchen Verstoß oder eine solche Bedrohung zu beheben, bevor die Aussetzung eintritt.
9.4. Kündigung wegen Insolvenz.
Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei kündigen, jedoch nur, wenn die Kündigung den Fortbestand dieser Partei nicht gefährdet oder wenn ein solches Insolvenzverfahren mangels kostendeckender Masse für das Insolvenzverfahren selbst nicht eingeleitet werden kann.
9.5. Wirkung der Beendigung.
Der Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung entbindet keine Partei von ihren Verpflichtungen zur Zahlung von aufgelaufenen oder anderweitig geschuldeten Beträgen im Rahmen dieser Vereinbarung. Bei Kündigung oder Nichtverlängerung dieser Vereinbarung enden alle Nutzungs- oder Zugriffsrechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, und der Kunde darf die Produkte nicht verwenden, und das Unternehmen ist nicht mehr verpflichtet, die Produkte bereitzustellen. Der Kunde muss vor der Kündigung alle Kundenmaterialien aus den Plattformdiensten entfernen. Bei Beendigung eines Auftrags für Dienstleistungen oder Liefergegenstände zahlt der Kunde dem Unternehmen alle unbezahlten Gebühren und Auslagen, die am oder vor dem Kündigungsdatum angefallen sind, auf Zeit- und Materialbasis auf der Grundlage der im Auftrag vereinbarten Tarife. Darüber hinaus muss jede Partei spätestens zehn (10) Kalendertage nach der Kündigung oder Nichtverlängerung die Vernichtung aller vertraulichen Informationen, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an die andere Partei zurückgeben oder bescheinigen, wenn dies verlangt wird. Bestimmungen, die nach Ablauf oder Kündigung fortbestehen sollen, bleiben von der Kündigung dieser Vereinbarung unberührt.
10. VERSCHIEDENES
10.1. Mitteilungen.
Alle Mitteilungen haben schriftlich zu erfolgen und an den in der Bestellung angegebenen Sitz der Parteien oder an die Adresse, die eine der Parteien später schriftlich per Einschreiben, Kurier oder E-Mail oder über das Konto des Kunden mitteilen kann, zu richten.
10.2. Werbung.
Zu Marketing- und Werbezwecken erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass das Unternehmen den Kunden in den Werbe-, Marketing- oder anderen Materialien des Unternehmens identifizieren und den Kunden mit Namen, Handelsnamen und Warenzeichen bezeichnen kann. Der Kunde gewährt dem Unternehmen zur Nutzung des Namens des Kunden und der entsprechenden Marken in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt.
10.3. Unterlassungsanspruch.
Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass jede Verletzung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen und geistige Eigentumsrechte der anderen Partei einen erheblichen Schaden zufügen kann, der nicht allein durch die Zahlung von Schadensersatz behoben werden kann. Dementsprechend ist die andere Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln in jeder Gerichtsbarkeit, in der ein Schaden auftreten kann, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.
10.4. Kein Verzicht.
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines ihrer Rechte stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet.
10.5. Beziehung.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass es als Vertreter, Partner, Joint Ventures oder anderweitig als Teilnehmer an einem gemeinsamen Unternehmen gilt, das einer Partei das ausdrückliche oder stillschweigende Recht, die Befugnis oder die Befugnis geben würde, eine Pflicht oder Verpflichtung der anderen Partei zu begründen.
10.6.Zuweisung. Weder diese Vereinbarung noch die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte dürfen von einer der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Im Falle einer Abtretung an das verbundene Unternehmen einer der Parteien oder einer Fusion oder eines Verkaufs im Wesentlichen aller Vermögenswerte einer Partei ist eine solche Zustimmung nicht erforderlich; unter der Voraussetzung, dass die abtretende Partei dies so bald wie möglich mitteilt. Das hierin eingeräumte Abtretungsrecht gilt nur für das Geschäft des Kunden, wie es vor der Abtretung oder Veräußerung bestand.
10.7. Trennbarkeit.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung in einer Weise ausgelegt, die den Absichten der Parteien am besten entspricht, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
10.8. Gesamte Vereinbarung.
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen. Sie kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, die alle zusammen als ein und dasselbe gelten und durch elektronische Signatur ausgefertigt und zugestellt werden können. Alle Ergänzungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jedoch auch durch Verweis in eine Bestellung aufgenommen werden. Im Falle von Widersprüchen oder Widersprüchen ist die Rangfolge (1) die Bestellung, (2) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (3) die Dokumentation.
10.9. Recht und Gerichtsstand.
Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, Klagen, Ansprüche oder Klagegründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts in Wien, Österreich. Diese Vereinbarung schließt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus.
www.nista.io © 2024 nista.io | All Rights Reserved